Unsere Sonderkonzepte
Orthopädie-MBOR Stufe B
In der Orthopädie erhalten Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen spezifische berufsbezogene Therapieangebote zur Besserung bzw. zur Wiederherstellung der erheblich gefährdeten oder bereits geminderten Erwerbsfähigkeit, um den Anforderungen am bisherigen oder angestrebten Arbeitsplatz gerecht zu werden.
Orthopädie-MBOR Stufe C-Probephase
Angesprochen für die MBOR Stufe C sind Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen (BBPL), ähnlich wie MBOR Stufe B. Hier sind allerdings noch weitere Problemfaktoren zu beschreiben, welche eine intensivere Auseinandersetzung mit der beruflichen Problemlage notwendig machen.
Daher werden zusätzlich zu den spezifischen berufsbezogenen Therapieangeboten aus MBOR-Stufe B weitere Maßnahmen wie z.B. eine Potentialanalyse bei einem Kooperationspartner wie z.B. einem Berufsförderungswerk durchgeführt.
Orthopädie-VOR
Die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden erhalten eine verhaltensmedizinisch orientierte Rehabilitation, wenn eine gravierende Funktionseinschränkung in einem reha-relevanten somatischen Indikationsbereich (hier: Orthopädie) im Vordergrund steht und diese von einer wesentlichen psychischen Komponente der Fähigkeitseinschränkung begleitet wird.
In der verhaltensmedizinisch orientierten Rehabilitation (VOR) wird der der orthopädische Behandlungspfad mit einem psychologischen Gruppenprogramm erweitert. Die darin vermittelten Inhalte werden mit einer physiotherapeutischen Bewegungsgruppe ergänzt.
Psychosomatik Post-Covid
Eine medizinische Rehabilitation sollte immer dann initiiert werden, wenn nach SARS CoV-2-Infektion krankheitsbedingt nicht nur vorübergehende Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oder an der Arbeitswelt bestehen oder drohen, die der multimodalen ärztlichen und therapeutischen Behandlung bedürfen, wenn also ambulante Heilmittel für die Behandlung nicht ausreichen und eine intensivierte/rehabilitationsspezifische Behandlung erfolgversprechend erscheint.
In der Psychosomatik steht eine psychosomatische Indikation im Vordergrund.
In der modernen Lehrküche unserer Reha-Klinik in Bad Homburg lernen Sie in der Gruppe und mit viel Spaß gesundes Essen.
Wissenswertes
Freizeitmöglichkeiten in der Rehabilitation
Ihre Freizeit kommt in unserer Reha-Klinik in Bad Homburg bestimmt nicht zu kurz. Während Ihrer Reha haben Sie genügend Zeit für Gespräche, Sport, Spaß und Spiel. Wie wäre es zum Beispiel mit Schach, Billard oder Tischtennis? Natürlich können Sie in Ihrer Freizeit auch unseren Wohlfühlbereich mit Schwimmbad, Whirlpool und Sauna nutzen.
Für gesellige Runden und Aktivitäten stehen gemütliche und einladende Räume bereit. Natürlich haben wir auch einen ruhigen Leseraum. Örtliche und überregionale Zeitungen finden Sie kostenlos in unserem Foyer. Zeitschriften und andere Dinge des täglichen Bedarfs können Sie in unserem Kiosk erwerben. Unsere Cafeteria ist nachmittags für Sie geöffnet.
Die Stadt Bad Homburg bietet zudem ein reges Kultur-, Sport- und Freizeitangebot, das keine Langeweile aufkommen lässt.
Hier finden Sie Tipps zum Freizeitangebot in und um Bad Homburg v. d. Höhe:
Über Bad Homburg
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Entspannung in der Taunus-Therme
Begleitperson für die Reha
Sie möchten Ihren Angehörigen während der Reha-Maßnahme oder der Anschlussrehabilitation begleiten?
Auf Wunsch stehen für Sie bzw. für die Aufnahme von Paaren moderne, ebenfalls perfekt ausgestattete Doppelzimmer mit Dusche/WC, Kabel-TV, Radio, Durchwahltelefon und kostenfreiem WLAN zur Verfügung.
Die Kosten für ein Doppelzimmer betragen pro Übernachtung 79,00 Euro einschließlich der Vollverpflegung, zuzüglich der aktuellen Kurtaxe.
Sie haben Interesse? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung:
Wunsch- und Wahlrecht
Nach §8 SGB IX haben Sie bei der Wahl Ihrer Rehaklinik ein Wunsch und Wahlrecht.
Damit Sie Ihre Rehabilitation bei uns durchführen können, möchten wir Ihnen einige Informationen an die Hand geben:
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Informieren Sie sich, wenn möglich, bereits vor der Beantragung Ihrer Rehamaßnahme über Rehakliniken, die Ihre Erkrankung behandeln und auch Ihren persönlichen Wünschen wie z.B. der Lage entsprechen.
Beachten Sie bei Ihrer Recherche, dass Ihre Wunschklinik zertifiziert ist und auch keine medizinischen Gründe Ihrer Aufnahme entgegenstehen. Ergänzen Sie dann Ihren Rehaantrag mit einem entsprechenden Vorschlag.
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Beachten Sie, dass ein Rehabilitationsträger (z. B. der gesetzlichen Krankenversicherung oder die DRV) nicht berechtigt ist, Ihrem Wunsch nur unter der Bedingung einer Zuzahlung nachzukommen. Dass heisst, eventuell entstehende Mehrkosten für die Reha als Differenz zum Pflegesatz einer vom Kostenträger bevorzugten Reha-Einrichtung müssen Sie nicht selber zahlen! Eine solche Zuzahlungspflicht gibt es laut Gesetz nicht! Es gilt das Sachleistungsprinzip, d. h., Sie haben gegenüber dem Kostenträger einen gesetzlichen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung und nicht nur auf Kostenerstattung. Mehrkosten können nur dann vom Versicherten verlangt werden, wenn die Klinik über keinen Versorgungsvertrag gem. § 111 SGB V verfügt oder wenn sich die Zuweisung der oder des Versicherten in die Wunschklinik nicht medizinisch oder durch wichtige persönliche Lebensumstände begründen lässt. Üben Sie also Ihr Wunschrecht aktiv aus!
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für Ihre Rehabilitationsmaßnahme trägt in der Regel Ihr Rentenversicherungsträger oder Ihre Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass Ihr behandelnder Arzt oder ihre behandelnde Ärztin die Notwendigkeit einer Reha- oder Anschlussbehandlung festgestellt hat.
Die Paul-Ehrlich-Klinik in Bad Homburg verfügt über die notwendigen Versorgungsverträge und ist nach den Beihilfevorschriften anerkannt.
Auch selbstzahlende Personen sowie Privatpatienten und -patientinnen, die etwas Gutes für Ihre Gesundheit tun wollen, sind bei uns herzlich willkommen.
Sonderkonzepte sind Therapiemaßnahmen, die im medizinischen Bereich ein besonderes Behandlungsangebot darstellen. Hier bekommen Sie einen Überblick: